5. Keine ausbeuterische Kinderarbeit - keine Zwangsarbeit
Die Gesetzgebung vieler Länder verbietet explizit ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen dafür ein, Produkte anzubieten, bei deren Herstellung weder Kinder noch Erwachsene ausgebeutet wurden.
"Die Organisation und ihre Mitglieder respektieren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern. Die Organisation stellt sicher, dass es unter ihren Beschäftigten bzw. denen ihrer Mitglieder oder HeimarbeiterInnen keine Zwangsarbeit gibt.
Organisationen, die direkt oder über Zwischenhandel fair gehandelte Produkte von Produzentengruppen kaufen, stellen sicher, dass bei der Produktion keine Zwangsarbeit vorkommt und der Produzent die UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern einhält. Jegliche Beteiligung von Kindern an der Herstellung fair gehandelter Produkte (einschließlich des Erlernens traditionellen (Kunst-) Handwerks muss offengelegt und begleitet werden und darf nicht das Wohlergehen, die Sicherheit und das Bedürfnis des Kindes nach Bildung und Freizeit beeinträchtigen." (WFTO)