6. Versammlungsfreiheit - keine Diskriminierung - Geschlechtergerechtigkeit
Das Recht lohnabhängig Beschäftigter, eine eigene Interessensvertretung zu gründen und sich gewerkschaftlich zu organisieren, steht für uns außer Streit. Wir lehnen Diskriminierung jedweder Art ab und setzen uns für mehr Geschlechtergerechtigkeit ein.
"Die Organisation darf bei Einstellung, Entlohnung, Weiterbildung, Förderung, Entlassung oder Ruhestand nicht aufgrund von Herkunft, Kaste, Religion, Beeinträchtigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, gewerkschaftlicher Zugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, HIV/Aids, Status oder Alter diskriminieren.
Die Organisation verfügt über eine klare Politik und einen Plan, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern, so dass Frauen wie Männer Zugang zu Rohmaterialien für die Herstellung ihrer Produkte erhalten, sowie die Möglichkeit, ihr politisches und institutionelles Umfeld zu gestalten, das ihre Lebensumstände und Leben beeinflusst. Das interne Regelwerk der Organisation erlaubt und unterstützt Frauen (im Fall einer Mitgliederorganisation) in ihrem eigenen Namen aktive Mitglieder der Organisation zu werden und unabhängig von ihrem Status als Frau (hinsichtlich ihrer Beteiligung an Besitz wie Land oder Eigentum) Leitungspositionen innerhalb der Entscheidungsstrukturen wahrzunehmen. Im Fall der Anstellung von Frauen innerhalb der Organisation erhalten sie den gleichen Lohn bei gleicher Arbeit, auch wenn es sich hierbei um eine informelle Beschäftigung handelt. Die Organisation erkennt die Arbeitsrechte von Frauen in vollem Umfang an und verpflichtet sich, dass Frauen ihre vollen und rechtmäßigen Leistungen als Beschäftigte erhalten. Die Organisation nimmt Rücksicht auf die besonderen Gesundheits- und Sicherheitsbedürfnisse schwangerer Frauen und stillender Mütter.
Die Organisation respektiert das Recht aller Beschäftigten auf Gründung und Zugehörigkeit zu Gewerkschaften ihrer Wahl und auf Tarifverhandlungen. Wo das Recht auf Gewerkschaften und Tarifverhandlungen durch das Gesetz bzw. das politische Umfeld eingeschränkt ist, ermöglicht die Organisation den Beschäftigten unabhängige und freie Zusammenschlüsse und Verhandlungsformen. Die Organisation stellt sicher, dass Arbeitnehmer-VertreterInnen am Arbeitsplatz nicht diskriminiert werden." (WFTO)