Zertifizierte Biokosmetik
Strenge Richtlinien, hohe Qualität - das zeichnet BIOSFAIR aus
Alle unsere Kosmetikprodukte tragen das Siegel ZERTIFIZIERTE BIOKOSMETIK von AUSTRIA BIO GARANTIE. Die Richtlinien hierfür sind äußerst streng und im Österreichischen Lebensmittelbuch verankert. Mit seiner gesetzlichen Regelung zur Herstellung und Kennzeichnung von Biokosmetik nimmt Österreich innerhalb der EU eine Vorreiterrolle ein.
Folgende Kriterien sind unter anderem festgelegt:
- Bio- und Naturkosmetika müssen aus Naturstoffen (Wasser, pflanzliche, mineralische und manche tierische Produkte) oder deren Gemischen bestehen.
- Mindestens 95% der eingesetzten landwirtschaftlichen Rohstoffe müssen, soweit am Markt verfügbar (wenige Ausnahmen), aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Hier ist der österreichische Biokosmetik-Kodex strenger als die Auflagen der EU-Bio-Verordnung für Lebensmittel.
- Keine Verwendung von synthetischen Farbstoffen, Pigmenten und Ölen, ethoxylierten Rohstoffen, Silikonen, Paraffinen und anderen Erdölprodukten, frei von UV-Filtern und Nanopartikeln, keine Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen, keine Behandlung mit ionisierender Bestrahlung zur Entkeimung.
- Für die Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe sind nur ressourcen- und umweltschonende Methoden erlaubt.
- Vom Aussterben bedrohte Arten, seien es Pflanzen oder Tiere, dürfen nicht zur Herstellung eingesetzt werden.
- Die Bestandteile dürfen nur physikalisch behandelt werden (Waschen, Pressen Filtrieren,...) oder durch mikrobiologische oder enzymatische Prozesse (Fermentation) gewonnen werden.
- Die Bestandteile sind grundsätzlich natürlichen Ursprungs. Nur Emulgatoren und Tenside dürfen mit der Hilfe bestimmter, positiver gelisteter chemischer Modifizierungen hergestellt werden. Das geschieht nach dem Vorbild biochemischer Reaktionen aus der Natur. Alle anderen Stoffe dürfen nur mittels physikalischer Verfahren aufgearbeitet werden (Waschen, Zerkleinern, Tocknen, Filtrieren...)
- Konservierung: Neben Naturstoffen (Alkohol, Vitamin E) ist der Einsatz von naturidenten organischen Säuren (z.B. die Sorbinsäure) erlaubt. Die eingesetzten Konservierungsmittel müssen klar als solche auf der Verpackung deklariert werden.
Mehr Informationen zu den Bestimmungen für Biokosmetik in Österreich auf Austria Bio Garantie
Keine Tierversuche
Tierversuche für Kosmetika sind seit 11. März 2013 in der EU verboten. Das Verbot gilt für in Europa hergestellte Mittel genauso wie für importierte Kosmetika aus dem Rest der Welt. Es gilt jedoch nicht für Substanzen, die unter die EU-Chemikalienrichtlinie fallen und ebenfalls für Kosmetika verwendet werden. Auch Produkte, die bereits vorher an Tieren getestet wurden, dürfen weiter verkauft werden.
Für BIOSFAIR halten wir deshalb fest:
Bei BIOSFAIR wurden weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben.
Zum Einsatz kommen ausschließlich zertifizierte biologische und natürliche Produkte, die keine tierischen Bestandteile enthalten.
Die Pieper Biokosmetikmanufaktur verwendet ausschließlich Rohstoffe, die bereits langjährig erprobt und nach gängigem Recht zugelassen sind und daher auch keine etwaigen Tierversuche nach Chemikalienrecht für eine Zulassung benötigen könnten.